Gemäß KZVB-Rundschreiben vom 13.10.2003 gilt:
Es ist einzig die KIG-Einstufung zum Zeitpunkt des Wechsels entscheidend!
Liegt zum Zeitpunkt des Wechsels eine Einstufung in einen Behandlungsbedarfsgrad von 3 oder höher vor, so ist ein neuer Behandlungsplan zu erstellen.
Liegt zum Zeitpunkt des Wechsels eine Einstufung in einen Behandlungsbedarfsgrad von 2 oder niedriger vor, so ist die Behandlung auf privater Basis weiterzuführen.
Die Einstufung zu BEGINN der Behandlung ist NICHT relevant, egal was die Sachbearbeiter mancher Krankenkassen sagen.