in 28ErwachsenerFunktionsanalyseGKVPatientSGBVertragszahnarztvertragszahnärztliche

§ 28 SGBV Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

In §28 Sozialgesetzbuch V wird die kieferorthopädische Behandlung ERWACHSENER Patienten geregelt.

Zusätzlich ist hier festgelegt, dass funktionsanalystische und funktionstherapeutische Maßnahmen EXPLIZIT aus der vertragszahnärztlichen Versorgung AUSGESCHLOSSEN sind:

(2) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden. …

Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert. Ebenso gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur zahnärztlichen Behandlung; sie dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschußt werden.