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BÄV – Bayerische Ärzteversorgung

Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist es, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

Jeder bayerische Zahnarzt wird auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und kann stattdessen der Bayerischen Ärzteversorgung beitreten.

In den ersten drei Kalenderjahren (Achtung: auf das Datum achten!) der Niederlassung und Selbstständigkeit wird nur der ermäßigte Beitragssatz von zur Zeit 8% des jährlichen reinen Berufseinkommens berechnet.

Der Pflichtbeitrag liegt bei 18% des jährlichen reinen Berufseinkommens.

Quelle und weiterführende Informationen: http://www.aerzteversorgung.eu