BLZK – Bayerische Landeszahnärzte-Kammer
Jeder Zahnarzt ist Pflichtmitglied in der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Sie kümmert sich um:
- berufliche Belange und Einhaltung der Berufsordnung
- Unterstützung der Mitglieder bei der Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsmanagement
- die Organisation der bayerischen Röntgenstelle (An-/Ummeldung von Röntgengeräten)
- Förderung der Fortbildung zusammen mit der eazf GmbH – Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung
- Organisation der postgraduierten Weiterbildung (Kieferorthopädie, Oralchirurgie)
- Unterstützung und Aufklärung bei Fragen zu den Honorarsystemen, unter anderem auch zur GOZ
- Zusammenarbeit mit der Bayerischen Ärzteversorgung, dem berufsständischen Versorgungswerk bayerischer Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung)
Quelle: Homepage der Bayerische Landeszahnärzte-Kammer – www.blzk.de