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Budget

Die so genannte Budgetierung ist eine Maßnahme, die gesetzlich festgelegt, dass pro Kalenderjahr in einem bestimmten Ausgabenbereich für alle Versicherten der GKV nur eine bestimmte Geldmenge ausgegeben werden darf, die derjenigen des Vorjahres entspricht und um den Prozentsatz der so genannten Grundlohnsummensteigerung angepasst wird.

Das Ziel bei der Einführung der Budgetierung 1993 in Deutschland war es, die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu begrenzen.

In Bayern kam es, neben anderen, vor allem bei der Versorgung der Patienten von AOK und IKK in der Vergangenheit zu einer Budgetüberschreitung, sodass gegen Jahresende die KZVB sich gezwungen sah, so genannte Puffertage auszurufen, eine Empfehlung den Praxisbetrieb an bestimmten Tagen zu reduzieren (ausgenommen Schmerz- und Notfallpatienten), weil möglicherweise nicht das volle Honorar für erbrachte Leistungen bezahlt werden kann.