in EÜRFreiberuflichGewinnermittlungInventur

Gewinnermittlung

Als Selbstständiger wird der Gewinn entweder über die Bilanz oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Freiberufliche Ärte dürfen unabhängig von der Höhe ihres Gewinnes immer eine EÜR erstellen. Eine EÜR ist echnisch einfach zu realisieren, da im Prinzip nur Zahlungsvorgänge (Betriebseinnahmen gegenüber Betriebsausgaben) erfasst werden.

Eine Aufstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten oder eine Inventur des Matetrialbestandes ist hier nicht erforderlich.