Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden -Landesverband Bayern – hat sich vor drei Jahren in Zusammenarbeit mit der Anwaltssozietät Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte (ehemals Kanzlei Rehborn) dazu entschieden, seinen Mitgliedern ein Beratungskonzept anzubieten, welches die juristische Unterstützung von Patientinnen und Patienten gegenüber Kostenerstattern durch die kieferorthopädische Praxis zum Ziel hat. Unterstützt wird die Arbeit der Servicestelle vom Fachbeirat des BDK-Landesvorstandes.
Dieses Service-Angebot hat sich hervorragend bewährt und wird als solches von den Patienten der teilnehmenden Praxen sehr gerne wahrgenommen.
Versicherer müssen begründen, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Erstattung von Behandlungskosten verweigern. Die pauschale Behauptung, einzelne Leistungen seien vom Tarifvertrag ausgeschlossen oder nur mit detaillierter „personenbezogener“ Begründung zu erstatten, hält einer juristischen Überprüfung in der Regel nicht stand.
Unterstützt durch entsprechende anwaltliche Schreiben, können Versicherte ihre Rechte sehr viel besser wahrnehmen. Stress mit dem Versicherer wird auf diese Weise aus der Praxis heraus gehalten, der Bearbeitungsaufwand in der Praxis auf ein Minimum reduziert.
Partner der bayerischen Kieferorthopäden ist Herr Rechtsanwalt Peter Knüpper.
Kontakt und weitere Informationen:
Peter Knüpper
Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte
Ottostraße 1
80333 München
siehe auch GOZ-Servicestelle des BDK Bayern
Sekretariat
Telefon: 089 | 287009-60
Telefax: 089 | 287009-77
Homepage: http://www.ratzel-rechtsanwaelte.de
Email: info(AT)ratzel-rechtsanwaelte.de