KZVB – KassenZahnärztliche Vereinigung Bayerns:

Jeder Zahnarzt, der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen möchte, muss einen Antrag auf Zulassung stellen. Erst wenn er diese erhält, darf er gesetzlich-versicherte Patienten behandeln zu Lasten der Versichertengemeinschaft, vertreten durch die Krankenkassen.

Die KZVB vertritt die Interessen der bayerischen Vertragszahnärzte, Kieferorthopäden, Kieferchirurgen und deren Patienten u.a. gegenüber der Öffentlichkeit und den gesetzlichen Krankenkassen. Sie stellt ein wichtiges Gegengewicht gegenüber den Krankenkassen und gegenüber der Politik dar und verhandelt Leistungsumfang und Honorar für vertragszahnärztliche Behandlungen

Die Höhe der Honorare richtet sich nach dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM; siehe dort). Aufgrund der Budgetierung (siehe auch Budget) zahnärztlicher Leistungen ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass zum Jahresende das Geld knapp wurde. Die KZVB reagierte darauf mit so genannten Puffertagen, einer Empfehlung, den Praxisbetrieb an bestimmten Tagen zu reduzieren (ausgenommen Schmerz- und Notfallpatienten), weil möglicherweise nicht das volle Honorar für erbrachte Leistungen bezahlt werden kann. Deshalb fordern die Zahnärzte seit langem die Abschaffung dieses leistungsfeindlichen Steuerungsinstruments.

Die KZVB hat eine umfangreiche Beratungsfunktion: Vertragszahnarztrecht, Sozialrecht, Bedarfsplanung für Neugründer, Abrechnung, etc. Durch einvernehmlich bestellte Gutachter sichert sie die Qualität der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Zusätzlich regelt sie den zahnärztlichen Notdienst im Freistaat Bayern (siehe auch www.notdienst-zahn.de).

Quelle: Homepage der KZVB: www.kzvb.de