Abrechenbare Materialkosten bei Multiband-Behandlung
Grundsätzlich ist diesbezüglich in Bayern das Gleiche abrechenbar wie im ganzen Bundesgebiet, denn die zu Grunde liegende Regelung entstammt dem BEMA (Nr. 5 der Allgemeinen Bestimmungen).
Im Rundschreiben 03 2013 Rundschreiben der KZVB gab es relativ ausführliche Hinweise zu diesen sog. Praxismaterialkosten in der KFO (siehe Anlage).