Seit dem 01.01.2012 rechnen die bayerischen Kieferorthopäden ausschließlich online ab.
Dazu werden zwei von Ihrer Abrechnungssoftware erstellen Dateien über Ihren Online-Zugang der KZVB an die KZVB (bzw. ABZ eG) übermittelt.
Eine Einsendung der Unterlagen ist nicht erforderlich und nicht erwünscht.
Selbstverständlich hat auch die Online-Abrechnung den strengen Kriterien der Papierabrechung zu folgen. Denken Sie daran, dass ausschließlich der Praxisinhaber für die Richtigkeit der Abrechnung verantwortlich ist.
Aus diesem Grund beachten Sie folgende Empfehlungen:
- halten Sie die Punktwerte aktuell
- halten Sie Rücksprache mit dem Anbieter Ihrer Abrechnungssoftware, um auch hier immer auf dem aktuellen Stand zu sein
- beachten Sie die Hinweise der KZVB (vor allem Rundschreiben Nr. 5 vom 01.06.2012)
Bei Unsicherheit halten Sie Rücksprache mit dem KFO-Referat der KZVB und / oder der ABZ eG, die für die kieferorthopädische Abrechnung in Bayern zuständig ist.