Qualitätsverträge

Der Landesverband der Betriebskrankenkassen in Bayern hat zusammen mit der KZVB und ausgewählten Betriebskrankenkassen einen Vertrag zur Förderung der Qualität in der kieferorthopädischen Behandlung ausgearbeitet (siehe auch Rote Abrechnungsmappe).

Für diesen Vertrag wird entsprechend dem Schwierigkeitsgrad leicht, mittel, schwer ein bestimmter Pauschalbetrag zwischen BKK und Behandler vereinbart, mit dem die kieferorthopädische Behandlung einschließlich bestimmter Zusatzleistungen abgegolten ist:

  • die ‚normale’ kieferorthopädische Behandlung gemäß BEMA
  • zusätzlich:
    • Spezial-Brackets (z.B. miniaturisierte Brackets, jedoch keine ästhetischen Brackets)
    • hochelastische Bögen
    • einmal jährlich eine kfo-bezogene Zahnreinigung

Der Qualitätsvertrag der BKK folgte dem Qualitätsvertrag der AOK, welcher zum 31.12.2010 gekündigt wurde und nicht mehr angeboten wird.

Für den Qualitätsvertrag, ein bayerisches Alleinstellungsmerkmal, hat das KFO-Referat und der BDK Bayern lange mit den Krankenkassen verhandelt und kann auch unter wirtschaftlichen Aspekten interessant sein:

Er unterliegt keiner Budgetierung und wird nicht zu Lasten der Degression angerechnet. Bei der Abrechnung werden keine Einzelleistungen an die KZVB übermittelt, es wird nur einer der jeweiligen 12 Abschläge zur Abrechnung.

Eine Behandlung auf Basis dieses Qualitätsvertrages beinhaltet in den zwölf anzusetzenden Abschlagsleistungen alle Verlängerungsanträge und Leistungen von Therapieänderungen.

Aufgrund des Wortlautes von § 29 SGB V, wonach der aktuelle Behandlungsplan auch den medizinischen Umfang definiert, wird trotzdem empfohlen, entsprechende Therapieänderungen einzureichen, wenn diese notwendig erscheinen.