in BeginnEinstufungGKVKIGKZVBPKVWechsel

Wechsel von der PKV in die GKV während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung

Gemäß KZVB-Rundschreiben vom 13.10.2003 gilt:

Es ist einzig die KIG-Einstufung zum Zeitpunkt des Wechsels entscheidend!

Liegt zum Zeitpunkt des Wechsels eine Einstufung in einen Behandlungsbedarfsgrad von 3 oder höher vor, so ist ein neuer Behandlungsplan zu erstellen.

Liegt zum Zeitpunkt des Wechsels eine Einstufung in einen Behandlungsbedarfsgrad von 2 oder niedriger vor, so ist die Behandlung auf privater Basis weiterzuführen.

Die Einstufung zu BEGINN der Behandlung ist NICHT relevant, egal was die Sachbearbeiter mancher Krankenkassen sagen.