in BezirksverbandOberbayernZBV

ZBV – Zahnärztlicher Bezirksverband

Jeder Zahnarzt ist Pflichtmitglied im Zahnärztlichen Bezirksverband seines Regierungsbezirkes.

Zu den Aufgaben des Bezirksverbandes gehört:

– Vertretung der regionalen Belange der Mitglieder

– Organisation von Fortbildungen

– Ansprechpartner für Berufsordnung

– Schlichtungsverfahren bei Problemen zwischen Zahnärzten (z.B. bei Werbungsmaßnahmen) und Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder

– Beratungsfunktion bei Niederlassung und Praxisaufgabe

– Beratungsfunktion zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Auszubildenden (mit entsprechende Vertragsformulare)

– Beratung zu Fragen der privaten GOZ-Abrechnung

Quelle: Homepage des ZBV Oberbayern http://www.zbvobb.blzk.de/