Jeder Zahnarzt ist Pflichtmitglied im Zahnärztlichen Bezirksverband seines Regierungsbezirkes.
Zu den Aufgaben des Bezirksverbandes gehört:
– Vertretung der regionalen Belange der Mitglieder
– Organisation von Fortbildungen
– Ansprechpartner für Berufsordnung
– Schlichtungsverfahren bei Problemen zwischen Zahnärzten (z.B. bei Werbungsmaßnahmen) und Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder
– Beratungsfunktion bei Niederlassung und Praxisaufgabe
– Beratungsfunktion zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Auszubildenden (mit entsprechende Vertragsformulare)
– Beratung zu Fragen der privaten GOZ-Abrechnung
Quelle: Homepage des ZBV Oberbayern http://www.zbvobb.blzk.de/