1. Der Notdienst greift bei langfristigen Erkrankungen, die voraussichtlich mehr als eine 4-wöchige Arbeitsunfähigkeit bedingen sowie Todesfällen bis zur Abgabe der Praxis.
2. Der Notdienst beginnt nach Meldung an den Landesvorstand am übernächsten Montag nach Eingang der Meldung. Die vom Notdienst betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben also mindestens 1 Woche Zeit, um sich darauf einzustellen. Pro Woche sind immer 3 Kolleginnen und Kollegen eingeteilt. Die jeweiligen Notdienstgruppen können sich intern entsprechend abstimmen.
3. Kein Notdienst findet in der Faschingswoche statt und in den Schulferien (Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst, Weihnachten).
4. Wenn Sie den Notdienst in Anspruch nehmen wollen, so bitte ich um Meldung an mich. Die „Diensthabenden“ werden dann von uns benachrichtigt.
5. Eine Vergütung für geleisteten Notdienst erfolgt nicht. Zu ersetzen sind jedoch alle Reisespesen: Fahrtkosten, Übernachtung, etc.
6. Zum Notdienst werden wir nur etwa alle zwei bis drei Jahre eingeteilt. Ich meine, wenig Belastung für eine gute Sache. Ausfallen können wir alle einmal. Ich hoffe aber, daß möglichst niemand den Notdienst in Anspruch nehmen muß und Sie alle gesund bleiben.
7. Jedes am Notdienst teilnehmendes Mitglied des BDK Bayern kümmert sich selbstständig um eine entsprechende Berufshaftplfichtversicherung, die auch eine Praxis-Vertretung mit abdeckt.

Notdienstmeldung an: Dr. Jochen Waurig Ihr Tel.: 0861 / 64435 Fax.: 0861 / 8335

BDK_Notdienst_2017