Der bayrische BDK-Notdienst wirft immer wieder Fragen auf.

Geschaffen wurde der Notdienst, um uns gegenseitig in kollegialer Weise zu vertreten, wenn eine unerwartete Krankheit den Praxis-Inhaber für mehr als vier Wochen arbeitsunfähig macht oder im Todesfall des Praxisinhabers. Dazu sind alle 2 ½ bis drei Jahre jeweils drei Kolleginnen und Kollegen für eine Woche eingeteilt, um im Notfall einspringen zu können. Der Notdienst erfolgt ohne Honorierung, gegen Rückerstattung von Fahrtkosten sowie Kost und Logis. Es wird immer eine ganze Woche abgedeckt von Montag bis Freitag, bitte halten Sie sich immer die komplette Woche dafür frei. Das mag unwirtschaftlich erscheinen, aber denken Sie daran, dass es auch Ihre Praxis treffen könnte.

Bitte informieren Sie auch Ihr Personal darüber, was in einem solchen Notfall zu tun ist: Meldung an den BDK-Landesvorstand, Kontaktaufnahme zu den eingeteilten Kollegen, Information von Steuerbüro, damit Gehälter weiter bezahlt werden, Umbestellung von Patienten gemäß dem Notdienst, Meldung an die Praxis-Unterbrechungsversicherung des Praxisinhabers. Keiner von uns will, dass ein solcher Notfall eintritt, aber es ist besser vorbereitet zu sein.

Sollten Sie zum Notdienst eingeteilt sein, aber zum eingeteilten Zeitpunkt nicht teilnehmen können (Urlaub, Krankheit, Elternzeit), dann kümmern Sie sich bitte selbstständig und eigenverantwortlich um eine Tausch mit einer Kollegin oder einem Kollegen und geben Sie den Tausch bitte zeitnah an den Landesverbandsvorstand weiter.

Wir sind dankbar um jeden Kollegen, der sich bereit erklären würde, langfristige Vertretungen zu übernehmen. Dass dies nicht unentgeltlich geschehen kann, ist natürlich klar.

1. Der Notdienst greift bei langfristigen Erkrankungen, die voraussichtlich mehr als eine 4-wöchige Arbeitsunfähigkeit bedingen sowie Todesfällen bis zur Abgabe der Praxis.
2. Der Notdienst beginnt nach Meldung an den Landesvorstand am übernächsten Montag nach Eingang der Meldung. Die vom Notdienst betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben also mindestens 1 Woche Zeit, um sich darauf einzustellen. Pro Woche sind immer 3 Kolleginnen und Kollegen eingeteilt. Die jeweiligen Notdienstgruppen können sich intern entsprechend abstimmen.
3. Kein Notdienst findet in der Faschingswoche statt und in den Schulferien (Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst, Weihnachten).
4. Wenn Sie den Notdienst in Anspruch nehmen wollen, so bitte ich um Meldung an mich. Die „Diensthabenden“ werden dann von uns benachrichtigt.
5. Eine Vergütung für geleisteten Notdienst erfolgt nicht. Zu ersetzen sind jedoch alle Reisespesen: Fahrtkosten, Übernachtung, etc.
6. Zum Notdienst werden wir nur etwa alle zwei bis drei Jahre eingeteilt. Ich meine, wenig Belastung für eine gute Sache. Ausfallen können wir alle einmal. Ich hoffe aber, daß möglichst niemand den Notdienst in Anspruch nehmen muß und Sie alle gesund bleiben.
7. Jedes am Notdienst teilnehmendes Mitglied des BDK Bayern kümmert sich selbstständig um eine entsprechende Berufshaftplfichtversicherung, die auch eine Praxis-Vertretung mit abdeckt.

Notdienstmeldung an: Dr. Jochen Waurig Ihr Tel.: 0861 / 64435 Fax.: 0861 / 8335

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